• Verantwortliche Steuerung der Ablauforganisation in einem Wohnbereich.
• Mitwirkung bei der Sicherung einer qualitativ optimalen pflegerischen und psychosozialen Betreuung der Bewohner gemäß den vertraglichen
Leistungsanforderungen unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit sowie den gesetzlichen Bestimmungen nach
SGB XI § 112.
• Mitwirkung bei der Gestaltung und Durchführung einer Organisationsstruktur, die es den Mitarbeitern des Wohnbereichs ermöglicht,
die Ziele der Einrichtung mitzutragen und mit zu verwirklichen.